BFSG · BITV 2.0 · EN 301 549
Website auf Barrierefreiheit prüfen
Adresse eintragen, Ergebnis ansehen: Sie sehen jede gefundene Barriere mit Fundstelle und Screenshot — und was Sie tun müssen, um eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu erhalten, die den tatsächlichen Stand benennt.
- Ihre Website wird nicht verändert
- Kein Overlay, kein Skript zum Einbauen
- Jeder Befund mit Fundstelle belegt
WCAG 2.1 AA — 50 Erfolgskriterien
- 17 automatisiert prüfbar
- 33 brauchen Ihr Urteil
Rund 17 der 50 Erfolgskriterien lassen sich maschinell entscheiden. Die übrigen beurteilen Sie selbst — die Anwendung führt Sie in kurzen Schritten hindurch und schreibt Ihre Antworten in die Erklärung.
Betrifft mich das?
Es gibt zwei getrennte Regelwerke — eines für öffentliche Stellen, eines für die Privatwirtschaft. Ob Sie betroffen sind, hängt davon ab, was Sie anbieten.
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Öffentliche Stelle
Verpflichtet, seit Jahren
Behörden, Hochschulen und öffentlich-rechtliche Einrichtungen müssen nach BGG und BITV 2.0 barrierefrei sein. Verlangt wird eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit festgelegtem Aufbau, ein Meldeweg für Barrieren und der Hinweis auf das Durchsetzungsverfahren.
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Unternehmen
Verpflichtet seit 28.06.2025
Das BFSG betrifft nicht jede Website, sondern bestimmte Angebote für Verbraucherinnen und Verbraucher: Onlineshops, Buchungs- und Bestellstrecken, Bankdienstleistungen, E-Books, Telekommunikation. Fällig sind Informationen zur Barrierefreiheit nach § 14 BFSG; bei Verstößen drohen Bußgelder bis 100.000 €.
Ausgenommen sind Dienstleistungen von Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder -bilanzsumme.
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Privat, Verein, Imageseite
Meist keine Pflicht
Eine reine Informations- oder Imagewebsite ohne Vertragsschluss fällt regelmäßig nicht unter das BFSG. Wir behaupten keine Pflicht, wo keine ist.
Sinnvoll ist eine Prüfung trotzdem: Was für Menschen mit Behinderung funktioniert, funktioniert auch auf kleinen Bildschirmen, bei Sonnenlicht und ohne Maus.
Diese Einordnung ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Worum es beim Prüfen konkret geht
Barrierefreiheit klingt abstrakt, besteht aber aus sehr konkreten Dingen. Vier davon machen erfahrungsgemäß den größten Unterschied.
- 1.1.1 Bilder brauchen einen Text
- Wer nicht sehen kann, bekommt Bilder vorgelesen — also muss dort stehen, was zu sehen ist. Fehlt der Text, fehlt die Information ersatzlos.
- 1.4.3 Schrift muss sich abheben
- Hellgrau auf Weiß sieht elegant aus und ist für viele schlicht nicht lesbar. Der nötige Kontrast lässt sich exakt messen — und genau das tun wir.
- 2.1.1 Alles muss ohne Maus gehen
- Menüs, Formulare, Dialoge: Wer mit der Tastatur oder einer Hilfstechnik bedient, muss überall hinkommen — und sehen, wo der Fokus gerade steht.
- 3.3.1 Formulare müssen führen
- Jedes Feld braucht eine Beschriftung, die auch vorgelesen wird. Und wenn etwas fehlt, muss die Meldung sagen, welches Feld gemeint ist und was zu tun ist.
So läuft es ab
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Schritt 1
Adresse eintragen
Wir suchen über Sitemap und Verlinkung eine aussagekräftige Auswahl von Seiten und halten uns dabei an Ihre
robots.txt. -
Schritt 2
Automatisch prüfen
Ein echter Browser lädt jede Seite, auch in 320 Pixel Breite, und protokolliert jede Abweichung mit Selektor und Screenshot.
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Schritt 3
Selbst beurteilen
Für die Punkte, die keine Maschine entscheiden kann, stellen wir Ihnen wenige klare Fragen — und merken uns die Antworten für spätere Prüfungen.
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Schritt 4
Erklärung erhalten
Aus Prüfdaten und Ihren Antworten entsteht der Entwurf der Erklärung — mit Konformitätsstand, Mängelliste und Meldeweg.
Was diese Prüfung leisten kann — und was nicht
Automatisierte Tests finden etwa ein Drittel der Anforderungen zuverlässig: fehlende Alternativtexte, zu geringe Kontraste, unbeschriftete Formularfelder, fehlerhafte Auszeichnungen. Ob ein vorhandener Alternativtext das Bild zutreffend beschreibt oder ob die Fokusreihenfolge sinnvoll ist, kann keine Maschine entscheiden.
Deshalb sagen wir Ihnen im Ergebnis genau, wie viele Erfolgskriterien automatisch geprüft wurden und welche Ihre Bewertung brauchen. Eine Erklärung zur Barrierefreiheit, die nur auf automatischen Ergebnissen beruht, wäre inhaltlich falsch.
Häufige Fragen
Welche Aspekte prüft die Software automatisch?
Maschinell eindeutig entscheidbar sind rund 17 der 50 Erfolgskriterien. 10 davon prüft diese Software heute automatisch — die Seiten werden dafür in einem echten Browser geladen, geprüft wird also die dargestellte Seite, nicht der Quelltext:
- Bilder ohne Alternativtext (1.1.1)
- Zu geringe Kontraste von Text (1.4.3)
- Fehlende oder falsche Sprachauszeichnung der Seite (3.1.1)
- Formularfelder ohne Beschriftung (1.3.1, 4.1.2)
- Links ohne erkennbaren Namen (2.4.4, 4.1.2)
- Horizontales Scrollen bei 320 Pixel Breite (1.4.10)
- Bedienelemente, die mit der Tastatur nicht erreichbar sind (2.1.1)
- Positive tabindex-Werte, die die Fokusreihenfolge verdrehen (2.4.3)
- Fehlender Sprunglink zum Hauptinhalt (2.4.1)
- Fehlende oder nicht auffindbare Erklärung zur Barrierefreiheit
Zu jedem Fund sehen Sie die betroffene Stelle, einen Screenshot und den gemessenen Wert — etwa das tatsächliche Kontrastverhältnis. Weiter reicht die Automatik nicht: Ob ein Alternativtext vorhanden ist, kann eine Maschine entscheiden. Ob er das Bild zutreffend beschreibt, nicht.
Welche Aspekte müssen Sie selbst prüfen?
Den größeren Teil: 33 der 50 Erfolgskriterien lassen sich nicht messen, sondern nur beurteilen. Durch 5 besonders häufige davon führt die Anwendung Sie mit vorbereiteten Fragen, die Sie mit „kein Mangel“, „wird nicht behoben“ oder „unverhältnismäßige Belastung“ beantworten:
- Beschreiben die vorhandenen Alternativtexte das Bild zutreffend? (1.1.1)
- Haben alle Videos Untertitel? (1.2.2)
- Ist die Fokusreihenfolge inhaltlich sinnvoll? (2.4.3)
- Sind Formularfehler verständlich benannt und werden Korrekturhinweise gegeben? (3.3.1, 3.3.3)
- Gibt es Erläuterungen in Gebärdensprache und Leichter Sprache? (Anforderung der BITV 2.0)
Ihre Bewertungen fließen in die Erklärung ein und werden in die nächste Prüfung übernommen — Sie beantworten dieselbe Frage also nicht bei jedem Durchlauf neu. Alle übrigen Kriterien weisen wir als ungeprüft aus und werten sie nie als bestanden. Für eine vollständige Bewertung braucht es weiterhin eine menschliche Prüfung Ihrer gesamten Website.
Ändert die Prüfung etwas an meiner Website?
Nein. Wir lesen Ihre Seiten wie ein Besucher und schreiben nichts zurück. Es gibt kein Skript zum Einbauen und kein Overlay — Overlays beheben keine Barrieren, verschlechtern oft die Bedienung mit Hilfstechnik und gelten rechtlich nicht als Nachweis.
Brauche ich ein Konto?
Für die erste Prüfung nicht. Ein Konto brauchen Sie erst, wenn Sie mehr Seiten prüfen, regelmäßig prüfen lassen oder eine Erklärung veröffentlichen wollen — dafür müssen Sie nachweisen, dass Ihnen die Domain gehört.
Ohne Konto prüfen wir dieselbe Website höchstens 3 Mal am Tag. Das ist kein Verkaufstrick, sondern Rücksicht: jede Prüfung lädt Dutzende Seiten von einem fremden Server, und wir können nicht wissen, ob Sie ihn betreiben. Ist Ihre Domain bestätigt, entfällt diese Grenze für Ihre eigene Website.
Was passiert mit meinen Daten?
Die Ergebnisse einer kostenlosen Prüfung samt Screenshots werden nach 7 Tagen gelöscht. Inhalte von Formularfeldern werden bereits im Browser des Prüfers maskiert, bevor sie irgendwo gespeichert werden.
Ersetzt das eine Rechtsberatung oder einen Audit?
Nein. Sie erhalten Prüfdaten und eine Textvorlage, keine rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls. Für eine abschließende Bewertung braucht es weiterhin eine menschliche Prüfung — wir zeigen Ihnen aber genau, welche Punkte das betrifft.
Sehen Sie nach, wo Ihre Website steht
Eine Adresse genügt. Sie sehen das Ergebnis, bevor Sie sich für irgendetwas entscheiden müssen.
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